„Alle Menschen sind frei und gleich mit Vernunft und Gewissen begabt
und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Dies der erste der dreissig Artikel, in
denen die Menschenrechte deklariert sind. In der Ausstellung des Thurgauer Künstlers S. A. Zanvit, mit
bürgerlichem Namen Anton Schäfli, sind alle 30 Artikel in Form eines Säulengartens zu lesen.
Die Idee dafür hatte Zanvit schon vor einiger Zeit und konnte sie in verschiedenen Ausstellungen Indor
und Outdoor präsentieren. Das Projekt wurde im Rahmen eines internationalen Kunstwettbewerbes zum Thema
„Helvetia 2000“ juriert.
Die Säulen – ein Symbol der Grundrechte.
Die Säule zieht sich wie ein Faden durch die Kulturgeschichte der Menschheit
und war immer ein Symbol für das, was die jeweilige Kulturgesellschaft öffentlich als wichtig darstellen
wollte. Dem Künstler S. A. Zanvit ist sie immer ein wichtiges Gestaltungselement gewesen; er sieht in
der Säule ein Symbol für gegenseitige Achtung, Hilfe und Toleranz. Diese Worte sind ihrerseits wieder
tragende Elemente der Gesellschaft, des Zusammenlebens und sich in der Erklärung der UNO-Menschenrechtskonvention
in 30 Artikeln sprachlich umgesetzt. In dieser Ausstellung sind alle 30 Artikel in Form eines Säulengartens
zu lesen. Das Thema Menschenrechte, vereint mit der Symbolwirkung der Säulen, wird durch Zanvits Arbeit
glaubwürdig und künstlerisch anspruchsvoll dargestellt und als weitreichende Kommunikations- und Aktionsplattform
etabliert. Die Schweiz hat mit diesem Projekt einen internationalen „Kulturbotschafter“ und sicherlich
wünschenswerten Imageträger, der weit in die Zukunft trägt, und die Menschen-rechtskonventionen sind
dadurch publikumswirksam allgegenwärtig.

Säulen der Menschenrechte gehen um die Welt
Die Säulen bestehen aus rostfreiem Edelstahl im Format 30 Zentimeter
Durchmesser und zwei Meter Höhe, die von der Kindlimann AG in Will gesponsert und geliefert wurden.
Der jeweilige Menschenrechts-Artikel wurde mit Laser so in die Säule geschnitten, dass der Text mittels
Beleuchtung von innen auch nachts gelesen werden kann. Diese Beleuchtung strahlt als Lichtsäule und
verlängert die Säule in einem Lichtstrahl in den Himmel. Zu jedem Artikel wurde ein Bild gestaltet,
welches auf der Säule und als Bildtafel zu sehen ist. Neben dem Säulengarten sollen weitere 30
dieser Säulen verteilt auf dem international bekanntesten Platz der Menschheit (New York Times Square,
Roter Platz in Moskau, Platz der Vereinten Nationen in Genf) aufgestellt und damit ein symbolisches
Netz um den Erdball gestaltet werden.
In der Ausstellung der livingARTGalerie sind alle 30 Artikel zu
sehen und zu lesen. Neben dem Konventions-Text enthält jede Säule ein kleines Bild.
Diese Bilder sind einzeln oder als Serie in den Formaten 27,5x27x5 cm oder 55x55 cm erhältlich:

Die
Erklärung der Menschenrechte
Nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt
der internationale Schutz von Menschenrechten als Antwort auf die Verbrechen der NS-Zeit. Schon in der
Charta der Vereinten Nationen vom Juni 1945 vorbereitet, hat die UNO am 10. Dezember 1948 die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte beschlossen, die später ergänzt worden ist
durch eine große Zahl von Resolutionen, Menschenrechtspakten, Verträgen und Beschlüssen zu Einzelfragen,
allerdings für den einzelnen Bürger letztlich ebenso unverbindlich wie Artikel 7 der Schlußakte von
Helsinki über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von 1975, in dem die Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten garantiert wurde. Denn ein gerichtlicher Schutz für den einzelnen war damit nicht
verbunden. Ganz anders als für die europäische Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die der Europarat 1950 beschlossen hat. Denn gleichzeitig
wurde hier die Errichtung eines Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vereinbart,
an den sich jetzt die Bürger von inzwischen 40 Mitgliedstaaten wenden können, wenn sie in ihren Menschenrechten
verletzt worden sind und im eigenen Staat alle gerichtlichen Möglichkeiten ohne Erfolg erschöpft haben. So
sind die Menschenrechte allmählich sogar in das Völkerrecht eingedrungen, nachdem sie ursprünglich nur
als Rechte gegen den eigenen Staat entstanden sind. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen,
denn sie ist eine Folge der allgemeinen Globalisierung. Zur Zeit hat sie einen gewissen Höhepunkt erreicht
mit der Herausbildung eines internationalen Strafrechts zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen, also
mit der Errichtung des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag 1993, des Ruanda-Tribunals in Arusha 1994 und
mit der Vereinbarung über einen allgemeinen Internationalen Strafgerichtshof auf einer Staatenkonferenz
in Rom 1998.
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