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Baumgartner, Guido
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Zanvit, S. A.
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Ausstellung 'S. A. Zanvit, Säulen der Menschenrechte'
10. Dezember 2003 bis 31. Januar 2004




„Alle Menschen sind frei und gleich mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Dies der erste der dreissig Artikel, in denen die Menschenrechte deklariert sind. In der Ausstellung des Thurgauer Künstlers S. A. Zanvit, mit bürgerlichem Namen Anton Schäfli, sind alle 30 Artikel in Form eines Säulengartens zu lesen. Die Idee dafür hatte Zanvit schon vor einiger Zeit und konnte sie in verschiedenen Ausstellungen Indor und Outdoor präsentieren. Das Projekt wurde im Rahmen eines internationalen Kunstwettbewerbes zum Thema „Helvetia 2000“ juriert.

Die Säulen – ein Symbol der Grundrechte.

Die Säule zieht sich wie ein Faden durch die Kulturgeschichte der Menschheit und war immer ein Symbol für das, was die jeweilige Kulturgesellschaft öffentlich als wichtig darstellen wollte. Dem Künstler S. A. Zanvit ist sie immer ein wichtiges Gestaltungselement gewesen; er sieht in der Säule ein Symbol für gegenseitige Achtung, Hilfe und Toleranz. Diese Worte sind ihrerseits wieder tragende Elemente der Gesellschaft, des Zusammenlebens und sich in der Erklärung der UNO-Menschenrechtskonvention in 30 Artikeln sprachlich umgesetzt. In dieser Ausstellung sind alle 30 Artikel in Form eines Säulengartens zu lesen. Das Thema Menschenrechte, vereint mit der Symbolwirkung der Säulen, wird durch Zanvits Arbeit glaubwürdig und künstlerisch anspruchsvoll dargestellt und als weitreichende Kommunikations- und Aktionsplattform etabliert. Die Schweiz hat mit diesem Projekt einen internationalen „Kulturbotschafter“ und sicherlich wünschenswerten Imageträger, der weit in die Zukunft trägt, und die Menschen-rechtskonventionen sind dadurch publikumswirksam allgegenwärtig.

Säulen der Menschenrechte gehen um die Welt

Die Säulen bestehen aus rostfreiem Edelstahl im Format 30 Zentimeter Durchmesser und zwei Meter Höhe, die von der Kindlimann AG in Will gesponsert und geliefert wurden. Der jeweilige Menschenrechts-Artikel wurde mit Laser so in die Säule geschnitten, dass der Text mittels Beleuchtung von innen auch nachts gelesen werden kann. Diese Beleuchtung strahlt als Lichtsäule und verlängert die Säule in einem Lichtstrahl in den Himmel. Zu jedem Artikel wurde ein Bild gestaltet, welches auf der Säule und als  Bildtafel zu sehen ist. Neben dem Säulengarten sollen weitere 30 dieser Säulen verteilt auf dem international bekanntesten Platz der Menschheit (New York Times Square, Roter Platz in Moskau, Platz der Vereinten Nationen in Genf) aufgestellt und damit ein symbolisches Netz um den Erdball gestaltet werden.

In der Ausstellung der livingARTGalerie sind alle 30 Artikel zu sehen und zu lesen. Neben dem Konventions-Text enthält jede Säule ein kleines Bild. Diese Bilder sind einzeln oder als Serie in den Formaten 27,5x27x5 cm oder 55x55 cm erhältlich:

   


Die Erklärung der Menschenrechte

Nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt der internationale Schutz von Menschenrechten als Antwort auf die Verbrechen der NS-Zeit. Schon in der Charta der Vereinten Nationen vom Juni 1945 vorbereitet, hat die UNO am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen, die später ergänzt worden ist durch eine große Zahl von Resolutionen, Menschenrechtspakten, Verträgen und Beschlüssen zu Einzelfragen, allerdings für den einzelnen Bürger letztlich ebenso unverbindlich wie Artikel 7 der Schlußakte von Helsinki über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von 1975, in dem die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wurde. Denn ein gerichtlicher Schutz für den einzelnen war damit nicht verbunden.

Ganz anders als für die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die der Europarat 1950 beschlossen hat. Denn gleichzeitig wurde hier die Errichtung eines Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vereinbart, an den sich jetzt die Bürger von inzwischen 40 Mitgliedstaaten wenden können, wenn sie in ihren Menschenrechten verletzt worden sind und im eigenen Staat alle gerichtlichen Möglichkeiten ohne Erfolg erschöpft haben.

So sind die Menschenrechte allmählich sogar in das Völkerrecht eingedrungen, nachdem sie ursprünglich nur als Rechte gegen den eigenen Staat entstanden sind. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, denn sie ist eine Folge der allgemeinen Globalisierung. Zur Zeit hat sie einen gewissen Höhepunkt erreicht mit der Herausbildung eines internationalen Strafrechts zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen, also mit der Errichtung des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag 1993, des Ruanda-Tribunals in Arusha 1994 und mit der Vereinbarung über einen allgemeinen Internationalen Strafgerichtshof auf einer Staatenkonferenz in Rom 1998.

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